Allgemeine Vertragsbedingungen 

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der GesuVita GmbH mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

1.) Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im GesuVita Health Club aushängt.

2.) Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder der GesuVita GmbH spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 weiteren Monate.
Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber der GesuVita GmbH schriftlich zu erklären. Sie schaffen für sich und uns klare Verhältnisse, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein versenden.
Hierbei sind die Gratistage nicht zu beachten.

3.) Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen.
Den Weisungen ist Folge zu leisten.

4.) Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines Kalendermonats fällig.
Anfallende Beiträge wie Service Gebühr und Vorabnutzung für den laufenden Monat werden innerhalb von 7 Werktagen nach Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung per Lastschrift eingezogen.
Die GesuVita GmbH behält sich vor, die Mitgliedsbeiträge der gesetzlichen Umsatzsteuererhöhung anzupassen.

5.) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträge entspricht, im Verzug, so ist GesuVita GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist GesuVita Health Club berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung zu verlangen.

6.) Die Benutzung der Duschen im Umkleidebereich ist im Monatsbeitrag enthalten. Der Saunaeintritt ist nur mit entsprechendem Vertrag oder Zusatzbetrag gestattet und wird mit dem Betreten des Saunabereiches fällig.

7.) Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt die GesuVita GmbH keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zuverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen.

Die GesuVita GmbH ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.

8.) Die GesuVita GmbH schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von GesuVita Health Club oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfe
von GesuVita Health Club beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der GesuVita GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfe von der GesuVita GmbH i.G beruhen.

9.) Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 25 Kilometer von der GesuVita GmbH entfernt gelegenem Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform sowie einen Nachweis durch das Einwohnermeldeamt.
Bei Umschreibung einer laufenden Mitgliedschaft wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 39,90,- € fällig, die von dem übernehmenden Vertragsnehmer zu entrichten ist.

10.) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.

11.) Die GesuVita GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundenen Dienstleister, soweit dies Zweckbestimmung des Vertragsverhältnis dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich sind.
Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst die GesuVita GmbH Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisiert Form werden diese Daten zudem zu Optimierung der Trainerbesingungen verwendet.

12.) Die GesuVita GmbH überwacht sein Fitnessstudio teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogene die Aufnahmen, soweit und solange die im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
Der Umstand der Beobachtung ist durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

13.) Die GesuVita GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die GesuVita GmbH auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist der GesuVita Health Club berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.


Stand: 03/2023

 

 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Instagram